Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.02.2004 - 8 A 02.40093   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,50909
VGH Bayern, 18.02.2004 - 8 A 02.40093 (https://dejure.org/2004,50909)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.02.2004 - 8 A 02.40093 (https://dejure.org/2004,50909)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Februar 2004 - 8 A 02.40093 (https://dejure.org/2004,50909)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,50909) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Planfeststellung für eine Tankanlage und Rastanlage; Beurteilung der von Autobahnparkplätzen ausgehenden Lärmbelastung nach der Verkehrslärmschutzverordnung; Vorliegen schädlicher Umwelteinwirkungen; Anwendbarkeit der Verkehrslärmschutzverordnung für gewidmete ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 21
  • DVBl 2004, 1320 (Ls.)
  • DÖV 2004, 926
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 13.99

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Netzverknüpfung; Ersatzland; Lärmschutz;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 A 10.95

    Immissionsschutzrecht: Prognosehorizont für die Lärmberechnung hinsichtlich

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2017 - 7 A 10737/16

    Hinweisbeschilderung für Tankstellen an Autobahnen

    Nebenbetriebe im Sinne des Bundesfernstraßengesetzes erfüllen eine öffentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge; der Bau und die Erhaltung eines Netzes von Nebenbetrieben liegen als öffentliche Aufgabe im Interesse der Allgemeinheit (vgl. BayVGH, Urteil vom 18. Februar 2004 - 8 A 02.40093 -, juris, Rn. 15).

    Ausgehend davon, dass aber Bau und Erhaltung eines Netzes von Nebenbetrieben als öffentliche Aufgabe im Interesse der Allgemeinheit liegen (vgl. BayVGH, Urteil vom 18. Februar 2004 - 8 A 02.40093 -, juris, Rn. 15), wäre es jedoch zumindest denkbar, für diese der Verkehrssicherheit dienende Erhaltung gleichsam Rahmenbedingungen für einen wirtschaftlichen Betrieb der Nebenbetriebe in gewissem Maße für notwendig zu erachten, so dass auch ein Nachteilsausgleich (mittelbar) der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs diente.

  • VGH Bayern, 23.11.2016 - 15 CS 16.1688

    Eingeschränkte Zurechnung der von Parkvorgängen auf öffentlichen Verkehrsflächen

    Während zum Teil angegeben wird, dass es bereits bei einer Erhöhung der Verkehrsstärke durch An- und Abfahrtverkehr um 65% zu einer Erhöhung eines Beurteilungspegels um 3 dB(A) komme (vgl. Feldhaus/Tegeder, TA Lärm, Sonderdruck aus Feldhaus, BImSchR-Kommentar, 2014, Nr. 7.4 Rn. 48), gehen andere Quellen davon aus, dass Schallpegelzunahmen von 3 dB(A) erst bei einer Verdoppelung der Verkehrsbelastung zu verzeichnen sind (BayVGH, U. v. 18.2.2004 - 8 A 02.40093 - NVwZ-RR 2005, 21 ff. = juris Rn. 23; U. v. 11.3.2004 - 22 B 02.1653 - NVwZ-RR 2005, 797 ff. = juris Rn. 27; B. v. 6.12.2007 - 15 CS 07.3056 - juris Rn. 23; OVG Berlin-Brandenburg, U. v. 4.12.2009 - OVG 2 A 23.08 - juris Rn. 69; VG Saarl., U. v. 6.6.2012 - 5 K 447/11 - juris Rn. 80; Fickert/Fieseler, BauNVO, 12. Aufl. 2014, § 15 Rn. 15.1).
  • OVG Niedersachsen, 02.09.2020 - 7 KS 17/15

    Abwägung; Baulärm; Betriebslärm; DIN 18005; DIN 4150; Erschütterungen;

    Vielmehr hat der unmittelbaren Einfluss auf die Schiffsbewegungen auf dem Kanal und fließt somit in den verkehrsbedingten Lärm mit ein (vgl. auch Bayerischer VGH, Urteil vom 18.02.2004 - 8 A 02.40093 -, juris, zu Nebenbetrieben an Bundesautobahnen).
  • VG München, 29.10.2015 - M 24 K 14.5832

    Anordnung der Ermittlung der Schallemissionen

    Die Klagepartei trägt des Weiteren vor, dass die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu Tank- und Rastanlagen (BayVGH, U.v. 18.2.2004, 8 A 02.40093) für die Einordnung der Abstellgleise als Verkehrswege sprechen würde.
  • VG Augsburg, 11.07.2012 - Au 6 K 11.1381

    Planfeststellung der St ...; Klagen eigentumsbetroffener Kläger;

    Ein umfassendes Rügerecht steht ihnen nicht zu (BayVGH vom 18.2.2004 Az. 8 A 02.40093 RdNr. 11).
  • VG München, 29.10.2015 - M 24 K 15.153

    Abstellanlage als ortsfeste Einrichtung

    Die Klagepartei trägt des Weiteren vor, dass die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu Tank- und Rastanlagen (BayVGH, U.v. 18.2.2004, 8 A 02.40093) für die Einordnung der Abstellanlage als Verkehrsweg sprechen würde.
  • VG Augsburg, 13.01.2010 - Au 6 K 08.1659

    Straßenrechtliche Planfeststellung

    Eine Betroffenheit in diesem Sinne liegt vor, soweit die Kläger geltend machen, dass die auf ihre Anwesen durch die planfestgestellte Ortsumfahrung einwirkenden Verkehrslärmimmissionen durch Lärmschutzauflagen zu vermeiden gewesen wären, da die nach § 41 Abs. 1 BImSchG zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben zur Vermeidung von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, drittschützende Wirkung entfalten (BayVGH vom 18.2.2004, Az. 8 A 02.40093, Rd Nr. 11, ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht